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Unser Kontrollteam:
Elektro-Kontrolle / IKO
Die Zuverlässigkeit der elektrischen Installation ist heute selbstverständlich. Damit diese auch gewährleistet ist, hat der Gesetzgeber per 1.1.2002 die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) SR 734.27 erlassen.
Auszug aus der NIV: Der Installationseigentümer ist für den guten Zustand und die Sicherheit seiner Elektroanlagen verantwortlich. Er muss die Niederspannungsinstallationen durch Fachpersonen oder Unternehmer, die im Besitz einer Kontrollbewilligung sind, regelmässig kontrollieren lassen.
Unser Unternehmen verfügt über 3 Mitarbeiter, welche die erforderlichen Ausbildungen haben, um diese Kontrollen fachgerecht auszuführen.
Unsere Preisliste
im PDF Format.